Viel zu laut?
Bei Veranstaltungen mit Beschallungsanlagen kann eine Gehörgefährdung der Besucher entstehen. Der Nachweis darüber - sprich die Messung der Schallpegel - ist nicht vom Besucher zu führen (Stand der Rechtssprechung). Der Nachweis darüber ebenso wie die Verantwortlichkeit, liegt bei Betreiber, Veranstalter oder dem technischen Ausrichter. In diesem Punkt existiert derzeit keine verbindliche Rechtssicherheit. Alle der Veranstaltung zuzurechnenden Schallereignisse sind im Übrigen zu betrachten. Wie sich das Publikum vor seinem direkten Nachbarn - im extremen Fall einer begeistert jubelnden Fangemeinde - schützen kann, bleibt offen.
Empfehlungen zu einem Richtwert für Schallpegelobergrenzen sind in der DIN 15905, Teil 5, definiert. Es ist davon auszugehen, dass sich die aktuelle Rechtssprechung wie in der Vergangenheit, auch weiterhin an diesen Empfehlungen orientieren wird.
Heutzutage sind der Publikums- und Anwohnerschutz großgeschrieben – daher sind Schallpegelmessungen auf Veranstaltungen unumgänglichAus diesem Grund bieten wir Messungen nach:
Schallpegelmessung nach DIN 15905
TA-Lärm / Freizeitlärmrichtlinie
in Absprache mit den zuständigen Behörden
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne