| 
                    
                    
                     Ob Fligende Schaufensterpuppen, oder komplexe Traversenkonstuktionen, wir setzten Ihre Wünsche um.
                    
                    
                   
                    
                     Die Aufhängung von Lasten in der Veranstaltungstechnik, erfordern zum einen, die Berücksichtigung der
                    
                    
                     berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln, BGV C1, BGI 556 und BGI 810-1/2 sowie die IGVW
                    
                    
                     Standards und Menschen die diese sicher umsetzen.
                    
                    
                   
                     
                      Da wir unser Personal regelmäßig schulen, sowohl intern als auch extern, wird die richtige Umsetzung der
                     
                     
                      Vorschriften in Verbindung mit den Kundenwünschen gewährleistet.
                     
                     
                    
                      
                       Unser persönlicher Service sorgt für optimale Einzellösungen. Wir wissen, dass unsere Kunden die Umsetzung ihrer individuellen Wünsche bei gleichzeitiger Kostenoptimierung an uns schätzen. Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit hat für uns und unser Team natürlich höchste Priorität.
                      
                      
                    
                     
                      Gerne unterstützen wir Sie, schon in der Planung, mit unserem Wissen und unserer Kompetenz in diesem
                     
                     
                      Bereich.
                     
                     
                    | 
                 ||
| 
                    |